1. Geltungsbereich
Die Vermietung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Mietvereinbarung. Nebenvereinbarungen sowie abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden.
2. Eigentumsschutz
Der Mietgegenstand bleibt mit all seinen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Eine Überlassung des gemieteten Objektes an Dritte ist unzulässig.
3. Mietpreis
Der Mietpreis versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Standort Josef-Lindner-Str. 6a, 5071 Salzburg, Österreich. Preisänderungen durch Irrtümer sind vorbehalten. Aufrechnungen seitens des Mieters sind unzulässig. Der Mietpreis zzgl. alle vereinbarten weiteren Kosten wie Versandkosten oder Versicherungskosten sind vor Beginn der Mietdauer zu entrichten. Dies kann per Banküberweisung oder per PayPal erfolgen. Die Stornogebühr beträgt 50% des Auftragswertes.
4. Kaution
Eine Kaution ist auf Verlangen des Vermieters zu hinterlegen. Die Kaution ist vor der Anmietung zu hinterlegen. Dies kann per Banküberweisung oder per PayPal erfolgen. Der Mieter erhält die Kaution unverzüglich zurück, wenn die Mietgegenstände in unversehrtem Zustand (vom Vermieter nicht beanstandetem Zustand) an den Vermieter zurückgegeben wurden.
5. Lieferung
Die Zusage eines Anliefer- bzw. Miettermins erfolgt unter Vorbehalt. Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Übergabe an das Transportunternehmen (z. B. Österreichische Post AG, Kurier, usw.). Im Falle unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände sowie Nichterfüllung durch das Transportunternehmen können Rückwirkend keine Haftung oder Rückerstattungen geltend gemacht werden.
6. Weitergabe der Emailadresse zum Zwecke der Paketankündigung an Paketversanddienstleister
Die Anschriftsdaten werden zum Zwecke der Erfüllung des Vertrags an externe Paketversanddienstleister übermittelt (Art. 6 Abs.1 S.1 lit. b DSGVO). Zur Ausführung der Aufträge werden nachfolgende Daten übermittelt: Ihren Namen, Ihre Lieferanschrift, ggf. Postnummer, ggf. Telefonnummer. Zum Zwecke der Paketankündigung und Sendungsnachverfolgung wird Ihre E-Mail-Adresse an Paketversanddienstleister weitergegeben.
7. Rücksendung
Der Rückversand hat grundsätzlich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag zu erfolgen. Der Rückversand des Mietgegenstandes hat spätestens am folgenden Tag nach dem letzten Miettag bis 12 Uhr zu erfolgen. Ein verspäteter Rückversand, nach 12 Uhr, wird zu vollen Kalendertagen nachberechnet. Der Rückversand hat zwingend mit dem beigefügten Rücksendelabel und original Versandmaterial zu erfolgen. Ein Rückversand über eine Packstation ist nicht gestattet. Bei eigener Frankierung oder einem Rückversand über eine Packstation haftet der Versender für etwaige Verspätungen oder Verlust der Sendung.
Sendet der Mieter die Mietgegenstände nach 48 Stunden nach Ablauf des vereinbarten Termins nicht zurück, betrachtet Objektiv Vermietung (Tezcan Yasamak) das fehlende Equipment als gestohlen und erstattet Anzeige ggf. wegen Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung bei der Polizei.
8. Nachberechnung
Die Nachberechnung erfolgt sobald das Equipment nicht pünktlich zur vertraglich vereinbarten Zeit zurückgesandt wird. Bei Unterschlagung/Diebstahl werden die Versäumnistage zu vollen Kalendertagen nachberechnet. Die Nachberechnung der Versäumnistage erfolgt stets zu vollen Kalendertagen.
9. Mietzeit
Die Mietzeit wird im Mietvertrag vereinbart. Es werden immer nur ganze Tage berechnet. Die mind. Mietdauer beträgt zwei Kalendertage. Eine Woche Mietdauer wird als 7-Tage Woche berechnet. Bei einer vorzeitigen Rückgabe erfolgt keine Rückvergütung.
10. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Mietgebühr, Kaution und sonstige Leistungen kann per Banküberweisung oder PayPal erfolgen. Die Zahlung hat im Voraus zu erfolgen.
11. Schadensersatzansprüche/Haftungsausschlüsse
Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Mieter sowie wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte von Vormietern. Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung für verspätete Anlieferung, Nichtlieferung oder bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinn. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen. Dem Vermieter wird zudem das Recht eingeräumt, jederzeit ohne nähere Angabe von Gründen vom Mietvertrag zurückzutreten.
12. Mängelrügen/Pflichten des Mieters/Haftung des Mieters
Der Mieter hat unmittelbar beim Empfang des Mietgeräts dieses auf Unversehrtheit, Funktionstüchtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Er verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit den gemieteten Geräten. Die beiliegenden Anweisungen sind zu befolgen. Er haftet für aufkommende Schäden infolge von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit, Verlust oder Diebstahl. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.
13. Wertminderung
Kommt es zu Schäden, starke Abnutzung, übermäßige Beanspruchung, Verschleiß, Kratzer oder sonstigen oberflächlichen und optischen Schäden, behält sich der Vermieter vor eine Wertminderung zu berechnen. Wird die Funktion durch die Beschädigungen beeinträchtigt, wird dieser als Schaden instandgesetzt und berechnet. Eine Verschmutzung des Sensors bei Kameras wird nach Prüfung gesondert in Rechnung gestellt.
14. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald er die Geschäftsräume des Vermieters verlässt oder er das Paket vom Paketdienstleister erhält.
15. Rückgabe defekter Mietgeräte/Haftung des Mieters
Gibt der Mieter den Mietgegenstand defekt zurück, so wird die erhobene Kaution zunächst einbehalten. Der Vermieter hat das Recht den Mietgegenstand fachgerecht reparieren zu lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte zu kaufen. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, falls die Reparatur bzw. Neuanschaffung die Kaution übersteigen sollte. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so bekommt der Mieter die Differenz erstattet.
16. Fristlose Kündigung
Kommt der Mieter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter diesen Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Verdacht der Zahlungsunfähigkeit besteht.
17. Mindestalter
Der Mieter muss voll geschäftsfähig sein. Beim Versand des Mietgeräts muss im Vorhinein ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden. Es wird eine Kopie des Ausweises angefertigt.
18. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Verbindlichkeiten ist der Sitz des Vermieters, 5071 Salzburg.
19. Optionale Versicherung
Als Zusatzleitung kann eine Versicherung für die gesamte Mietdauer abgeschlossen werden. Die Versicherung wird einmalig pro Verleih abgeschlossen. Somit ist der Mietgegenstand gegen Schäden versichert. Es besteht pro Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 500 EUR. Die Versicherung greift bei Schachschäden wie, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter, Fall-, Stoß- und Flüssigkeitsschäden, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Frost. Die Versicherung greift nicht bei Verlust, Raub, Unterschlagung und Diebstahl.
20. Nutzungsbestimmungen
Das Entfernen einer Schutzvorrichtung wie Schutz/UV -Filter oder Schutzfolien, Schutzglas ist nicht gestattet. Bei Entfernen des Schutz/UV Filters fallen Reinigungs- und Überprüfungskosten von 15 Euro an und Beschädigungen an der Frontlinse werden berechnet.
21. Sonstiges
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter gilt österreichisches Recht. Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass der Vermieter seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden, personenbezogenen Daten speichert und im Rahmen der Datenschutzerklärung (www.objektivvermietung.at/datenschutz) handelt.
22. Rechtliches
Der Mieter versichert, dass gegen Ihn keine Privatinsolvenz läuft und das keine Eidesstattliche Versicherung bzgl. des Privatvermögens geleistet wurde.
Stand: 01.01.2023